SQL Server 2019-Editionen
SQL Server ist in zwei Editionen verfügbar - Standard und Enterprise, die sich nicht nur technisch voneinander unterschieden, sondern auch unterschiedlich zu lizenzieren sind.
Hier ein Überblick:
Server/CAL-Lizenzmodell
SQL Server Standard wird wie die Vorgängerversion, im Server/CAL-Lizenzmodell lizenziert.
Serverlizenz
Für jede physische oder virtuelle Betriebssystemumgebung, in der SQL Server ausgeführt wird, muss dem Server eine Lizenz zugewiesen werden. Diese Serverlizenz berechtigt zur Ausführung beliebig vieler Instanzen innerhalb der lizenzierten Betriebssystemumgebung.
Zugriffslizenz (Client Access License, CAL)
Zugriffe auf die SQL Server-Software erfordern eine SQL Server-Zugriffslizenz (Client Access License, CAL). Diese CAL kann entweder einem zugreifenden Gerät oder einem zugreifenden Nutzer zugewiesen werden.
Geräte-CAL: Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch eine beliebige Anzahl von Nutzern, die von diesem Gerät aus auf Instanzen der Serversoftware zugreifen dürfen.
Nutzer-CAL: Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung einer beliebigen Anzahl von Geräten, wie z.B. Firmen-PC, privater PC, Mobiltelefon etc., von welchen er auf die Serversoftware zugreifen darf.
Zugriffslizenzen sind versionsspezifisch. Das heißt, die Version der Zugriffslizenz muss entweder identisch mit der SQL Server-Version sein, die sich im Einsatz befindet oder es muss sich bei der Version der Zugriffslizenz um eine Nachfolgeversion des entsprechenden Servers handeln.
Beispiel: Eine SQL Server CAL 2016 berechtigt nicht zum Zugriff auf einen SQL Server 2019. Wohl aber berechtigt eine SQL Server CAL 2019 zum Zugriff auf einen SQL Server 2016.
Pro Core-Lizenzierung
SQL Server 2019 Enterprise wird, wie die Version 2016 pro Core lizenziert. Das gleiche gilt für SQL Server 2019 Standard.
Hierbei müssen alle Cores der Prozessoren eines Servers lizenziert werden. Die Mindestmenge liegt bei vier Core-Lizenzen pro Prozessor.
Die Zugriffe der einzelnen Nutzer bzw. Geräte müssen nicht gesondert lizenziert werden.
Virtualisierung
Virtualisierung im Rahmen des Server/CAL-Lizenzmodells
Im Rahmen des Server/CAL-Lizenzmodells sind die virtuellen Maschinen (VM) wie folgt zu lizenzieren:
Virtualisierung im Rahmen des Core-Lizenzmodells
Im Rahmen des Core-Lizenzmodells müssen alle virtuellen Cores in jeder virtuellen Maschine (VM) lizenziert werden, in jedem Fall jedoch mindestens vier Cores-Lizenzen pro virtueller Maschine (VM).
Maximale Virtualisierung durch Software Assurance für SQL Server 2019 Enterprise
Wird die SQL Server Enterprise Edition mit Software Assurance für alle physischen Cores erworben, so besteht die Berechtigung, auf dem lizenzierten Server eine uneingeschränkte Anzahl an virtuellen Maschinen (VM) mit dynamischen Workloads auszuführen und somit die Hardwarekapazität vollständig auszunutzen.
Lizenzmobilität innerhalb einer Serverfarm
Lizenzmobilität durch Software Assurance bietet Ihnen die erforderliche Flexibilität, die für den Einsatz bestimmter Microsoft Server-Anwendungen in virtuellen Umgebungen erforderlich ist. Durch aktive Software Assurance für die entsprechenden Serveranwendungen können Sie virtuelle Instanzen der Software innerhalb einer Serverfarm beliebig oft verschieben und damit die Kapazität Ihres Rechenzentrums optimal nutzen, ohne dass hierdurch zusätzliche Lizenzen erforderlich werden. Die Karenzzeitregelung, die eine Neuzuweisung von Volumenlizenzen erst nach 90 Tagen gestattet, greift in diesem Fall nicht.
Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf der Software Assurance auch das Recht der Lizenzmobilität endet. Das Recht der Lizenzmobilität erfasst ausschließlich Serveranwendungen und keine Windows Server-Betriebssysteme.
Was ist eine Serverfarm im Sinne dieser Regelung?
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch folgendermaßen angeordnet sind:
In einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder
innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Fragen zur Lizenzierung?
Wenn Sie Fragen zur Lizenzierung haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.